AGB

Für diesen Mietvertrag gelten die folgenden Mietbedingungen:

  • § 1 Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

    Die nachstehenden Allgemeinen Vermietungsbedingungen (AGB Vermietung) gelten für die Vermietung von Anhängern u. Kraftfahrzeugen der Firma TOP-Mietanhänger.
    Sämtliche Vermietungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.
    Mietgegenstand können Anhänger, Kraftfahrzeuge sowie Mietparkartikel sein.
    „Kunden“ im Sinne dieser AGB Vermietung sind Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    Ein Verbraucher kann nur dann Kunde sein, wenn er mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat.
    Der Fahrer muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse 3 oder B sein.§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt1.) Die Angebote auf der Website www.top-mietanhaenger.de sowie aller zugehörigen Websites oder in Katalogen stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Reservierung durch den Kunden dar.
    Reservierungen können zurzeit telefonisch, WhatsApp, per E-Mail oder über das auf der Website ersichtliche Reservierungsformular aufgegeben werden. Erst wenn TOP-Mietanhänger die Bestellung des Kunden schriftlich annimmt, kommt der Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen zustande. Dies erfolgt dadurch, dass TOP-Mietanhänger den schriftlichen Mietvertrag unterzeichnet. Eine vorab übermittelte Bestätigung des Reservierungswunsches stellt keine Annahme des Angebots dar, so dass es noch nicht zu einem Vertragsschluss kommt.

    § 3 Voraussetzungen zum Anmieten; Fahrberechtigung

    1.) Der Verbraucher als Kunde muss bei motorisierten Selbstfahrerfahrzeugen mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der Kunde muss bei der Abholung des Mietgegenstands eine im Inland gültige Fahrerlaubnis, einen gültigen Personalausweis vorlegen. Kann der Kunde dies nicht, wird TOP-Mietanhänger keinen Vertrag schließen bzw. von einem evtl. bereits geschlossenen Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

    2.) Ist der Mietgegenstand ein Kraftfahrzeug, darf es nur vom Kunden oder einem anderen Fahrer genutzt werden, der im Nutzungsvertrag als Fahrer eingetragen wurde. TOP-Mietanhänger kann die Eintragung mehrerer Fahrer von der Zahlung einer zusätzlichen Gebühr abhängig machen. Jeder Fahrer muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse 3 oder B sein.

    § 4 Nutzung des Mietgegenstands; Pflichten des Kunden

    1.) Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Kunde ist deshalb insbesondere verpflichtet, den Mietgegenstand fachgerecht zu behandeln, z.B. regelmäßig Ölstand und die allgemeine Verkehrssicherheit zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, jeden relevanten Verstoß und insbesondere jeden Schaden unverzüglich anzuzeigen.

    2.) Der Mietgegenstand darf nur im Rahmen erlaubter Nutzung entsprechend der geltenden Vorschriften im Straßenverkehr genutzt werden. Verboten ist insbesondere jede Nutzung zu Wettkampfzwecken, unabhängig davon, ob ein Wettkampf erlaubt ist oder nicht, für Fahrschulübungen, soweit dadurch die übliche Nutzung überschritten wird, zu Zwecken gewerblicher Personenbeförderung, zur Begehung von Straftaten, zur Beförderung von Gegenständen, für deren Transport besondere Vorschriften einzuhalten sind (z.B. Gefahrgut).

    3.) Der Kunde ist selbst verpflichtet, die Ladung so zu sichern, dass von ihr keine Gefahr für Leib und Leben oder Gesundheit bzw. von Sachen ausgeht. Ebenso hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Anhängelast seines Zugfahrzeugs nicht überschritten wird und alle verkehrstechnisch relevanten Bedingungen eingehalten werden.

    4.) Zum Verlassen des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedarf es der besonderen vorherigen schriftlichen Zustimmung von TOP-Mietanhänger. Wird diese erteilt, so beschränkt sie sich in jedem Fall auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb des Gebiets der EU einschließlich des Gebiets des Europäischen Wirtschaftsraums ausschließlich Polens.

    5.) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand am Ende der vereinbarten Mietzeit am Ort der Abholung zurückzugeben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat dabei den Mietgegenstand im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Übernahme auf etwaige Mängel zu untersuchen. Dem Kunden obliegt nach Anerkennung des Mietgegenstands als vertragsgemäß der Beweis, dass der Mietgegenstand schon bei Übernahme mangelhaft war.

    6.) Die Weitergabe des Mietgegenstands an einen Dritten ist nicht zulässig.

    7.) Schäden, die bei Fahrten durch den Anhänger oder dessen Ladung entstehen, verursacht werden, werden rechtlich der Haftpflicht des Zugwagens zugeschrieben. Die Anhängerhaftplicht TOP-Mietanhänger haftet nur für Schäden des geparkten und Ordnungsgemäß gesicherten Anhängers.

    8.) Der Mieter ist verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen die Geschwindigkeit anzupassen. Außerdem hat er Schnee und Eis vom Dach bzw. Ladefläche vor Antritt der Fahrt zu entfernen und für klare Sicht zu sorgen. TOP-Mietanhänger Haftet nicht für Schäden die durch Nässe, Schnee bzw. Eis auf dem Fahrzeug (Anhänger) entstehen.

    § 5 Rückgabe

    1.) Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung von TOP-Mietanhänger gegebenenfalls verlängert werden.

    2.) Der Kunde ist verpflichtet, den /die Mietartikel bei Ablauf der Mietzeit am Ort der Abholung während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben.

    3.) Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit gegen den Willen von TOP-Mietanhänger fort, widerspricht diese der Fortsetzung des Mietvertrags bereits jetzt. Für jeden angefangenen Tag der nicht genehmigten Einbehaltung ist TOP-Mietanhänger berechtigt, eine Vergütung in Höhe des jeweils gültigen Mietpreises pro Tag zu berechnen. Etwaige Vergünstigungen oder Sondertarife für längerfristige Mieten („Wochentarife“) kommen dem Kunden in diesem Fall nicht zugute.

    4.) Wenn TOP-Mietanhänger durch die verspätete, nicht oder nicht vertragsgerecht erfolgende Rückgabe des Mietgegenstands ein Schaden entsteht, für den TOP-Mietanhänger kein Ersatz zukommt, insbesondere, jedoch ohne Beschränkung hierauf, wegen einer notwendigen Rückführung des Mietgegenstands zum Abholort, wegen der Herstellung des vertragsgerechten Zustands oder wegen einer Inanspruchnahme durch Dritte (namentlich Anschlussmieter, denen der Mietgegenstand nicht übergeben werden konnte), ist der Kunde gegen entsprechenden Nachweis verpflichtet, TOP-Mietanhänger von dem entsprechenden Schaden freizustellen, es sei denn, den Kunden trifft hieran kein Verschulden.

    5.) Die Reinigung des Mietgegenstands ist im Mietpreis enthalten, solange die Verschmutzung der vereinbarten Nutzung entspricht (zumindest Besenrein). Das Reinigen des Mietgegenstands mittels Dampfstrahler ist nicht gestattet. Ist der Mietgegenstand stärker verschmutzt als nach Umfang und Dauer der Vermietung zu erwarten wäre, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von € 20,00 € (inkl. MwSt.) fällig. dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

    § 6 Preise, Zahlungskonditionen, Kaution

    1.) Die vereinbarte Miete inkl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht. Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde den Mietgegenstand nicht vollgetankt zurück, werden pauschal 50,00 € zzgl. Benzinkosten für die Betankung fällig; dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

    2.) Die Miete ist mit Vertragsschluss fällig. Die Miete ist bei Vertragsschluss bei Abholung des Mietgegenstands gemäß § 2 als Vorkasse zu leisten.

    3.) Zur Absicherung etwaiger Ansprüche von TOP-Mietanhänger vereinbaren die Parteien, dass eine Kaution als Sicherheitsleistung vom Kunden in bar zu stellen ist. Diese beträgt mindestens € 150,00 € Inland ( EU-Ausland 300,00 €) zuzüglich der vereinbarten Miete, zahlbar spätestens bei Vertragsschluss bei Abholung gemäß § 2. TOP-Mietanhänger behält sich vor, die Kaution dem Mietgegenstand individuell zu bestimmen.
    Die Kaution wird bei der Abrechnung über den Mietgegenstand nach Rückgabe des Mietgegenstands in Anrechnung gebracht. TOP-Mietanhänger ist berechtigt, alle Gebühren, Strafen und Kosten, die wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands während oder nach diesem Mietvertrag zu dessen Lasten verhängt werden, von der Kaution einzubehalten, es sei denn, diese sind nicht auf ein Verschuldens des Kunden zurückzuführen. Im Übrigen wird die Kaution nach Vertragsende an den Kunden ausbezahlt. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.

    4.) Etwaige sonstige Preisbestandteile für Sonderleistungen werden entsprechend der Vereinbarungen der Parteien in Rechnung gestellt.

    § 7 Laufzeit, Kündigung, Vorzeitige Rückforderung, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

    1.) Der Kunde ist berechtigt, den Mietgegenstand für die vereinbarte Dauer zu nutzen.

    2.) Die Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen, insbesondere außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
    • jeder Verstoß gegen die Vereinbarungen dieses Vertrags;
    • mangelnde Pflege bzw. unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch;
    • erhebliche Missachtung der Vorschriften zum Straßenverkehr;
    • sonstige Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages. z.B. wegen zu häufiger Unfälle des Kunden.
    Sofern zwischen TOP-Mietanhänger und dem Kunden verschiedene Mietverträge bestehen, erfasst das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund auch die weiteren Mietverträge.
    Der Kunde ist dann sofort zur Herausgabe der Mietgegenstände verpflichtet. Er kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

    § 8 Schadensmeldung

    Werden während der Mietzeit bei dem Betrieb des Mietgegenstands durch einen Unfall, einen Wildschaden, einen sonstigen Schaden oder einen Diebstahl Personen verletzt oder getötet, oder Sachen beschädigt oder vernichtet, so hat der Kunde zunächst unverzüglich die Polizei zu informieren und deren Anweisungen zu befolgen; sodann hat der Kunde dies TOP-Mietanhänger unverzüglich zu melden, und zwar auch dann, wenn er glauben sollte, dass dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen ein Schadensersatzanspruch gegen den Halter oder Fahrer des Fahrzeugs nicht zusteht, oder es sich um einen geringen Schaden handelt. Ebenfalls zu melden ist, wenn das überlassene Fahrzeug selbst oder seine unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile beschädigt, zerstört oder verloren werden.
    Aus der Schadensmeldung an TOP-Mietanhänger sollen ersichtlich sein:
    • Tag und Uhrzeit des Unfalls,
    • der Schadensort,
    • Anschrift des Fahrers, sowie Daten des Führerscheins (Klasse, Ausstelltag, ausstellende Behörde), wenn keiner der aufgeführten Nutzer laut Benutzungsvertrag der Lenker war,
    • die Anschrift des etwaigen Schadensgegners und das amtliche Kennzeichen seines Fahrzeugs,
    • eine genaue Beschreibung des Schadensherganges (möglichst unter Beifügung einer Skizze),
    • ob und welche Polizei – Dienststelle ein Protokoll aufgenommen hat,
    • wer als Augenzeuge in Betracht kommt,
    • der Schadensumfang, und zwar
    • am Fahrzeug selbst (Kasko – Schaden),
    • Sach- und/oder Personenschäden Dritter (Haftpflicht – Schäden),
    Insgesamt ist der Kunde verpflichtet, TOP-Mietanhänger bei der Bearbeitung des Hergangs vollumfänglich zu unterstützen.

    § 9 Reservierung und Rücktritt

    1.) Die Reservierung des Anhängers für einen bestimmten Termin ist verbindlich. Bei vom Mieter veranlassten bzw. zu vertretenen Rücktritt vom Vertrag sind abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter die folgenden Anteile der vereinbarten Mietkosten zu zahlen: bis 2 Tage vor Mietbeginn = 25 %; 1 Tage vor Mietbeginn =50 %;. Dem Mieter bleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages nachzuweisen. Bei anderweitiger Vermietung in dem reservierten Zeitraum fallen keine Kosten an.

§ 10 Haftung des Kunden

1.) Der Kunde haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Haftungsregeln für entstehende Schäden am Mietgegenstand.

2.) Der Kunde haftet – auch über die Kaution gemäß § 6 (3), insbesondere für Verkehrsverstöße, Verkehrs- und Ordnungsvorschriften, Parkverstöße, Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der TOP-Mietanhänger erheben.
TOP-Mietanhänger ist berechtigt, für die Bearbeitung jeder solchen Inanspruchnahme pauschal 15,00 € inkl. MwSt. zu berechnen; dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 11 Haftung von TOP-Mietanhänger

1.) Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet TOP-Mietanhänger – auch für Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist eine Haftung auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

2.) Diese Beschränkungen der Haftung auf leichte Fahrlässigkeit gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung ebenfalls auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen Schaden begrenzt.

3.) Sämtliche Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit für die verkaufte Sache übernommen haben, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Datenschutzklausel

1.) Daten des Kunden werden nur zur Abwicklung des Vertrags verwendet.

§ 13 Sonstige Bestimmungen, die nicht für den Kunden gelten, der Verbraucher ist

1.) Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist Mauerstetten soweit nichts anderes bestimmt ist.

2.) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist nach Wahl von TOP-Mietanhänger Kaufbeuren oder der Sitz des Kunden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt

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